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CANNABIS KONSUM

Wir wurden vom Ordungsamt drauf hingewisen:

§5, Satz 1 des Konsumcannabisgesetzes (KCanG):

" Der Konsum von Cannabis in unmittelbarer Gegenwart von Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist verboten."

 

Nach dem Gesetz ist ein Verstoß eine Ordnungswidrigkeit die mindestens mit 300€ und max. mit 1000€ Strafe belegt werden kann.