Hier findest du alle Infos zur ersten Teens & Beats Ausgabe. Grundsätzlich gelten alle FAQs für das Hauptfestival auch für die Teens & Beats Ausgabe am 07.06.2026. Wir weisen hier aber nochmal auf Infos hin, die auch speziell für den Eventtag gelten.
Zutritt zum Gelände:
- Ausschließlich für 10-15 Jährige in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person (Entweder Elternteil oder Erziehungsberechtiger mit "Muttizettel") - Ein Erziehungsauftrag kann weiter unten runtergeladen werden!
- Eine erziehungsberechtigte Person darf max. 4 Personen unter 16 Jahren beaufsichtigen. Für jede zu erziehende Person muss ein separater Erziehungsauftrag vorliegen.
- Jede Person wird kontrolliert - Kein Ausweis / Kein Einlass!
- Bei der Alterskontrolle am Eingang, bekommen die Erwachsenen ein Ü18 Bändchen angelegt.
- Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist nicht erlaubt.
Gelände:
- Es gibt vor den beiden Bühnen Bereiche für die Teens, die von Erwachsenen nicht betreten werden dürfen. Das restliche Eventgelände ist für alle Personen freizugänglich.
- Das Gelände ist zum Hauptfestival Tag verkleinert und es werden nur die SILVERSTAGE im Zirkuszelt und die Open Air BLACK STAGE bespielt.
- Getränke an den Theken nur mit Verzehrkarten. Diese sind an verschiedenen Bonständen erhältlich. Guthaben kann bis nach dem Event zurückgetauscht werden.
- Auf Wunsch kostenloser Ohrschutz (Ohrstöpsel) an unserer Garderobe. – Einheitsgröße
Parkmöglichkeit an der Halde:
- Parkplatz der Halde Norddeutschland
- Zufahrtsweg zur Halde (Lange Gerade hinter der Schranke)
- Feld vor der Halde (Kostenpflichtig)
- Bitte den Anweisungen der Ordner folgen!
Infos Jugendschutz:
- Personen über 18 Jahre, OHNE Erziehungsbeauftragung und OHNE dem dazugehörigen Teenager, dürfen das Gelände nicht betreten.
- Wenn ein- oder beide Elternteile den 10–15-jährigen Teenager begleiten und Wohnadresse, sowie Nachname übereinstimmen, ist kein Erziehungsauftrag nötig. (Für alle Personen gilt die Ausweispflicht.)
- Eine Personensorgeberechtigte Person (in der Regel die Eltern / ein Elternteil) erteilen schriftlich eine Erziehungsbeauftragung an eine oder mehrere volljährige Personen, die minderjährige Person zu begleiten. Dazu ist der Erziehungsauftrag vollständig und für jede volljährige Person einzeln, auszufüllen. Die geforderten Dokumente MÜSSEN mitgeführt werden. Unbedingt auch die Kopie vom Ausweis eines Elternteils inkl. Unterschrift?
- Eine erziehungsberechtigte Person darf max. 4 Personen unter 16 Jahren beaufsichtigen. Für jede zu erziehende Person muss ein separater Erziehungsauftrag vorliegen.
Ein Erziehungsauftrag kann hier runtergeladen werden:







