NICHT ERLAUBT:
Sperrige Gegenstände (Fahnen, Stühle etc.) / Jegliche Waffen, erlaubt oder erlaubnispflichtig im Sinne des Waffengesetzes (Messer ab 12 cm stehende Klinge, Schlagstock, Reizgas, Schlagring etc.). Diese Waffen sowie deren Träger werden unverzüglich bei der Polizei angezeigt! / Gegenstände, die nicht unter das Waffengesetz fallen, von denen trotzdem eine Gefahr ausgeht (Bsp. Küchenmesser, Taschenmesser) / Professionelles Foto- und Filmequipment; Medikamente in unüblichen Mengen, bzw. nicht in Originalverpackung / Brandbeschleuniger und Feuerwerkskörper, pyrotechnische Gegenstände / Marker, Eddings, Filzstifte (ausgenommen MakeUp) / Gassprühdosen, ätzende, brennbare, färbende Substanzen, oder Gefäße mit Substanzen, die die Gesundheit beeinträchtigen oder leicht entzündbar sind – Ausnahme: handelsübliche Taschenfeuerzeuge / Behältnisse mit Flüssigkeiten( Bsp. Nagellackentferner, Bodylotion, Parfum) in unüblichen Mengen / mechanisch betriebene Lärminstrumente wie z.B. Megaphone, Gasdruckfanfaren / Trommeln / promotionelle und kommerzielle Objekte und Materialen aller Art. Tiere sind generell nicht erlaubt.